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Minijob-Grenze steigt 2026 auf 603 Euro

Bedeutung für Beschäftigte in der Gastronomie

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Deutschland eine neue monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 603 Euro, statt bisher 556 Euro. Hintergrund ist die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 13,90 Euro pro Stunde, die automatisch auch die Minijob-Grenze anhebt.

Diese Änderung hat gerade für die Gastronomiebranche große Relevanz – hier arbeiten viele Menschen in Minijobs, etwa als Spüler, Kellner*innen, Aushilfen in Küche oder Service.

Mehr Flexibilität und Verdienstspielraum

Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gastronomie bedeutet die neue Grenze zunächst vor allem eins: mehr finanziellen Spielraum. Durch die Anhebung können sie etwa 47 Euro mehr pro Monat verdienen, ohne dass der Minijob-Status entfällt. Das ist eine spürbare Verbesserung und kann besonders für Studierende, Rentner*innen oder Saisonkräfte in der Branche wichtig sein, die auf flexible Aushilfsjobs angewiesen sind.

Weil die Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, bleibt eine typische Wochenarbeitszeit von rund 43 Stunden (bei Mindestlohn) möglich, ohne die sozialversicherungsfreie Minijob-Grenze zu überschreiten.  Das gibt Beschäftigten mehr Planungssicherheit: Zwar steigt der Stundenlohn, aber sie müssen nicht automatisch ihre Arbeitszeit reduzieren, um unter der Minijob-Grenze zu bleiben.

Vorteile für Arbeitgeber in der Gastronomie

Auch Arbeitgeber in der Gastronomie profitieren von der Anhebung. Gerade in dieser Branche gibt es oft stark schwankende Auslastung – abends, am Wochenende oder bei Großveranstaltungen braucht man mehr Personal. Mit der höheren Grenze können Betriebe Aushilfskräfte flexibler einsetzen, ohne dass diese sofort in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wechseln müssen. Laut dem Hotel- und Gastronomieverband DEHOGA ist es daher wichtig, Verträge und Stundenvereinbarungen zu prüfen, damit bestehende Minijobs nicht ungewollt in sozialversicherungspflichtige Anstellungen umgewandelt werden.

Gerade für kleinere Gastronomiebetriebe kann die neue Regelung eine spürbare Entlastung bringen – sie können mehr Arbeitszeit zulassen, ohne höhere Sozialabgaben leisten zu müssen.

Mögliche Herausforderungen und Risiken

Dennoch gibt es auch Fallstricke: Nicht alle Minijobber werden automatisch von der Anhebung profitieren. Beschäftigte, die aktuell schon sehr nahe an der alten Grenze von 556 Euro arbeiten, könnten durch den höheren Mindestlohn trotz der neuen Grenze ihren Minijob-Status verlieren – nämlich dann, wenn ihr Lohn pro Stunde steigt, sich aber ihre Arbeitszeit nicht entsprechend reduziert. In solchen Fällen drohen Beiträge zur Sozialversicherung, die bisher nicht anfielen.

Arbeitgeber in der Gastronomie müssen daher ihre Lohnstrukturen prüfen. Das gilt besonders bei festen Monatsgehältern: Wurde beispielsweise bisher pauschal 556 Euro gezahlt, müsste bei steigenden Stundenlöhnen neu gerechnet werden, damit die Beschäftigten nicht zu sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen „rutschen“.

Zusätzlich müssen Arbeitgeber die Änderungen sorgfältig dokumentieren und gegebenenfalls Verträge anpassen. Rechtsberater empfehlen, alle Regelungen vor dem 1. Januar 2026 schriftlich festzuhalten, um spätere Konflikte oder Nachforderungen zu vermeiden.

Spezifische Auswirkungen auf typische Minijob-Gruppen

  • Studierende: Sie profitieren besonders, da sie mehr Stunden arbeiten können, ohne Sozialabgaben zahlen zu müssen. Gerade in der Gastronomie, wo Studierende häufig jobben, ist das ein wichtiger Vorteil.

  • Rentner*innen: Auch sie können mehr hinzuverdienen.

  • Empfänger*innen von Grundsicherung (ehemals Bürgergeld): Für sie ändert sich etwas: Wer über 603 Euro hinaus verdient, gilt nicht mehr als Minijobber, sondern als Minijobber.  Das hat Auswirkungen auf Steuern und Sozialleistungen.

Die Anhebung der Minijob-Grenze auf 603 Euro ab 2026 ist eine deutliche Verbesserung für viele geringfügig Beschäftigte in der Gastronomie. Sie bringt mehr finanziellen Spielraum, flexiblere Einsatzmöglichkeiten und Planungssicherheit – sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Gleichzeitig erfordert die Reform ein sorgfältiges Vertrags- und Lohnmanagement, um Risiken wie den Verlust des Minijob-Status zu vermeiden. Für die Branche ist es aber eine Chance: Mehr Flexibilität bei der Personaleinsatzplanung, ohne gleichzeitig die Lohnkosten drastisch zu erhöhen.

Redaktion
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